Kultur- und Sozialsteuer statt staatlichem KirchensteuereinzugDer Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dvb) legt Reformmodell für eine Gemeinwohlfinanzierung vor Die bisherigen Äußerungen des dbv zum Thema Kirchenfinanzierung sahen vor, daß die Kirchensteuer abgeschafft und durch die Kultur- und Sozialsteuer ersetzt wird. Ein solches Vorgehen würde bedeuten, daß die Kirchen freiwillig auf die Kirchensteuer verzichten oder daß die Verfassungsartikel, die die Möglichkeit der Kirchensteuer einräumen, gestrichen werden. Es ist in keiner Weise ersichtlich, daß sich eine solche Entwicklung abzeichnen könnte. Die Arbeitsgruppe des dbv "Kultur- und Sozialsteuer" hat sich im April 2000 erneut mit der Gesamtthematik befaßt. Es wurde der Vorschlag erarbeitet, eine Reform der Kirchenfinanzierung unterhalb der Schwelle einer Verfassungsänderung zu entwicklen. Kernpunkt des Vorschlages ist der Gedanke, daß Kirchensteuer und Kultur- und Sozialsteuer nebeneinander denkbar wären. Mit der Einführung der Kultur- und Sozialsteuer muß nicht die Abschaffung der Kirchensteuer verbunden sein. Der Arbeitsgruppe scheint es jedoch notwendig zu sein, daß bei einer Einführung der Kultur- und Sozialsteuer der staatliche Einzug der Kirchensteuer beendet wird. Der staatliche Einzug ist weder verfassungsrechtlich garantiert, noch ist er von der Sache her zwingend geboten. Es ist auch ein innerkirchliches Einzugsverfahren vorstellbar. Ob die Kirchen - bei einer Beendigung des staatlichen Kirchensteuereinzugs - die Kirchensteuer innerkirchlich fortsetzen oder andere Finanzierungswege ausbauen würden, können nur die Kirchen selbst entscheiden. Die Fragen der Kirchenfinanzierung hat die Arbeitsgruppe in den größeren Zusammenhang eines "Reformmodells für die Gemeinwohlfinanzierung in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft" gestellt. Der Empfängerkreis der Kultur- und Sozialsteuer darf nicht auf die Religionsgesellschaften und vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt werden. Die Reform soll den verschiedensten am Gemeinwohl orientierten Einrichtungen und Institutionen zugute kommen. Die Gemeinwohlfinanzierung in der ganzen Gesellschaft soll gefördert werden. Die Mitgliederversammlung macht sich die Grundaussagen der Arbeitsgruppe des dbv "Kultur- und Sozialsteuer" zu eigen. Sie hält das Papier "Kultur- und Sozialsteuer statt staatlicher Kirchensteuereinzug" vom April 2000 (siehe Anhang) für eine geeignete Diskussionsgrundlage. In der Absicht, einen öffentlichen Diskurs anzuregen, lädt sie alle interessierten Einzelpersonen, Vereinigungen, Institutionen und Organisationen ein, sich an dem Diskussionsprozeß zu beteiligen. Stellungnahmen, Fragen, Anregungen sowie Veränderungs- und Ergänzungsvorschläge zu dem Reformmodell und dem Diskussionspapier erbittet sie an die folgende Kontaktadresse:
Dietrich-Bonhoeffer-Verein z.Hd. Dr. Karl Martin, Vorsitzender
Anhang zu Resolution Nr. 31: Diskussionspapier "Kultur- und Sozialsteuer statt staatlicher Kirchensteuereinzug" (www.kirchensteuern.de/textebonhoefferreformmodell.htm) * weitere Texte zum Thema Kirche
Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 6/2000
www.humanistische-aktion.de/kulsteu.htm |
Aktualisiert am 25.10.11