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Kirchenaustritt
warum und wie Diese nachfolgende Hilfe für Austrittswillige ist gleichzeitig auch eine wesentliche Hilfe zur notwendigen Humanisierung der Kirche. Die Risiken und Nebenwirkungen der Kirche - in ihrer jetzigen Form - für unsere Gesellschaft und indirekt auch für die Umwelt sind zu groß und nachhaltig, als daß man sie als verantwortungsbewußter Bürger stillschweigend hinnehmen könnte. Und eine Chance zu echter Erneuerung - z.B. die Wandlung von der christlichen zu einer humanistischen Kirche - wird es erst dann geben, wenn kein Geld mehr automatisch fließt, weil es vom Staat eingezogen wird. Da es inzwischen zunehmend kirchenfreie Bestattungs-Redner gibt, fällt auch dieser - für viele noch der einzige - Grund weg, Mitglied einer christlichen Kirche zu bleiben.
Der Kirchenaustritt konkret 1. Ab welchem Lebensjahr kann der Austritt erklärt werden?
Der Austritt kann ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit
erklärt werden, also ab dem 14. Lebensjahr. 2. Wo muss der Austritt erklärt werden? Man kann den Kirchenaustritt nicht seiner Kirche, etwa dem Pfarrer oder Bischof gegenüber erklären. Einzige Ausnahme ist die Hansestadt Bremen. Hier kann der Austritt auch bei der Kirche oder einer von den Kirchen zu bestimmenden Kirchenstelle direkt beantragt werden. Er kann aber auch beim Standesamt erklärt werden. Die Erklärung wird dort beglaubigt und muss (per Einschreiben) an die zuständige Kirchenstelle gesandt werden. In den übrigen Bundesländern muss der Austritt bei einer staatlichen Behörde vollzogen werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist das Standesamt zuständig. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz, s. o.), Saarland und Thüringen erfolgt der Austritt beim Amtsgericht. Die Austrittserklärung kann auch schriftlich erfolgen. Dann allerdings muss sie durch einen Notar beglaubigt werden und der entsprechenden Behörde zugesandt werden. 3. Welche Dokumente müssen beim Austritt vorgelegt werden? Beim Austritt muss ein Ausweis, in der Regel der Personalausweis vorgelegt werden. Bei Verheirateten wird außerdem gelegentlIch die Vorlage der Heiratsurkunde, des Familienbuches oder zumindest Datum und Standesamt der Trauung verlangt. 4. Wie geht der Austritt vor sich?
Die betreffende Behörde hält in der Regel einen Vordruck
bereit, der je nach Bundesland etwa folgenden Wortlaut hat: 5. Muss bzw. darf der Austritt begründet werden?
Die Austrittserklärung braucht nicht begründet zu
werden, weder mündlich noch schriftlich. 6. Werden für die Austrittserklärung Gebühren verlangt? Entgegen der sonstigen Praxis, dass staatliche Aktivitäten für die Kirchen von den Kirchen selbst vergütet werden (Kirchensteuereinzug), werden bei der Registrierung des Austritts die Kosten bei der Mehrzahl der Länder beim Austretenden erhoben. In manchen Bundesländern werden beim Kirchenaustritt keine Gebühren erhoben. Im übrigen ist Höhe der Kosten unterschiedlich, sie können bis zu 62.00 DM betragen. Sozialhilfeempfängerlnnen wird in einzelnen Fällen Ermäßigung um 50% eingeräumt. 7. Was geschieht nach der Austritterklärung
Der Austritt wird mit der Leistung der Unterschrift
rechtskräftig.
Quelle: 'Umwidmung von Kirchensteuern e.V.' INFO 20 / Mai
2000 (www.kirchensteuern.de)
www.humanistische-aktion.de/kiaus.htm |
Erläuterungen zu meinem Kirchenaustritt:
Nachtrag:
Ernst Cran, 02.11.99 Und da war noch ... die Beobachtung, dass in dem von mir frequentierten Fitness-Studio gerade an den Sonntag Vormittagen kaum ein freier Platz an der Geräten zu kriegen ist. Welche Erfahrungen machen Menschen zu dieser Zeit an diesem Ort wohl mit sich selbst, auf die sie in einem Kirchengebäude verzichten müssen?
Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 11/1999
www.humanistische-aktion.de/kiaus.htm#per |
An alle Eltern / Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer in Bayern
Keine religiöse Bevormundung
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Sehr geehrte/r Frau/Herr ........... mein Kind besucht an der ........................................................ Schule die Klasse....... Aus allgemein weltanschaulich-/religiösen Gründen und mit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (AZ 6 C18.98) möchte ich Sie bitten, das Kreuz aus diesem Klassenzimmer zu entfernen. Diese Geste wäre nicht nur ein Akt der Toleranz gegenüber all jenen weltanschaulichen Minderheiten, die nie das Vorrecht besessen haben, ihre Symbole in staatlichen Räumen aufzuhängen. Sie brächte gleichzeitig zum Ausdruck, daß Staat und Religion in einer demokratischen Gesellschaft getrennt sein müssen. Ich möchte meinem Kind jedenfalls nicht zumuten, unter dem Kreuz, das auch Zeichen christlicher Missionierung ist, zu lernen. Ich denke hingegen, den Kindern müßte bestätigt werden, daß sie mit ihrer Weltanschauung gleichberechtigt sind, so wie es auch dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 und Art. 4, Abs. 1 entspricht. Das ließe sich mit einem weltanschaulich neutral gehaltenen Klassenraum am besten erreichen. Das oben genannte Urteil verpflichtet Sie, das Verschwiegenheitsgebot strikt zu beachten. Darum bitte ich Sie ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen
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V.i.S.d.P.: Arbeitsgruppe Trennung von Staat und Kirche c/o Bund für Geistesfreiheit, KdöR, Valleystr. 27, 81371 München, Tel/Fax 089/77 59 88 - e-mail: bfgmuc@aol.com - http://members.aol.com/bfgmuc
Unterstützer: Humanistische Union Bayern, Deutsche Unitarier, Mitglieder der FDP, Deutscher Freidenker Verband München, Initiative Kirche von unten Bayern (IKvu), Bund für Geistesfreiheit Bayern, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten.
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Was ist mit Paten-Ämtern?Bedenken zum Kirchenaustritt
ein Briefwechsel
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Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 8/2001
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Mehr Kirchenaustrittenoch nie so viel wie in den 90er Jahren
4 Millionen Deutsche verlassen die Kirche, davon 500.000 in Bayern Das letzte Jahrzehnt des alten Jahrtausends brachte den größten Verweltlichungs-Schub, den es je in der Geschichte Deutschlands gab. Rund vier der damals 58 Millionen Katholiken und Protestanten traten seit 1990 aus der Kirche aus, eine halbe Million ein. Zusätzlich verloren die Kirchen 1,5 Millionen Mitglieder, weil Taufen die Verluste durch Sterbefälle nicht wettmachen konnten. Andererseits profitierten die Kirchen mit etwa einer Million von der Zuwanderung, da die Einwohnerzahl seit 1990 von 79,7 auf 82,0 Mio. stieg. Ihr Mitgliederanteil an der Gesamtbevölkerung sank seit 1990 von 72,4 auf rund 65,2 Prozent. (Die Zahlen für 1999 sind hochgerechnet.) Zu den jeweils knapp 27 Millionen Katholiken und Protestanten hat die "dritte Konfession" der kirchlich nicht Gebundenen mit gut 24 Millionen (29,5 %) bereits dicht aufgeschlossen; sie wird im kommenden Jahrzehnt zahlenmäßig an die erste Stelle rücken. Zusätzlich ging die Bindung der verbliebenen Kirchenmitglieder zurück, denn die Besuchsquote der Sonntagsgottesdienste sank bei den Katholiken von 22 auf 17 Prozent (Protestanten: konstant 5 Prozent), und die Zustimmung zu den wichtigsten Glaubensinhalten nahm nach diversen kirchlichen Umfragen in gleichem Maße ab. Auch Bayern wurde von dieser beispiellosen Säkularisierungswelle erfaßt. Bei rund einer halben Million Kirchenaustritten und etwa 50.000 Eintritten nahm der Katholiken-Anteil seit 1990 von 66,5 auf knapp 61 Prozent ab, der evangelische sank von 23,5 auf 22,5 Prozent. Damit gehört jeder 6. Einwohner keiner der beiden Großkirchen an. Der Anteil der Konfessionsfreien verdoppelte sich nahezu (von 6,5 auf 12,5 %), während die religiösen Minderheiten (zumeist Moslems) nur gering zunahmen. In absoluten Zahlen wirkte sich der Kirchen-Exodus kaum aus, weil die bayerische Bevölkerung im letzten Jahrzehnt von 11,2 auf 12,2 Millionen wuchs. Besonders stark nahm gerade in Bayern die Kirchenbindung ab: Ging 1990 noch jeder 4. Katholik sonntags in die Kirche (26 %), war es schon 1998 nur noch jeder 5. (20,2 %). Allein München verzeichnete in den 90er Jahren 120.000 Austritte (bei rund 10.000 Eintritten), so daß jeder 3. Münchner keiner Kirche mehr angehört. Auch in Augsburg kehrte per saldo ein ganzer Stadtteil (rund 17.000 Austritte und 2.500 Eintritte) der Kirche den Rücken. Nur noch drei von vier Augsburgern sind katholisch oder evangelisch; die Konfessionsfreien haben mit den Protestanten gleichgezogen (je 17 %). Auch in diversen mittleren Städten traten durchweg zwischen 5 und 8 Prozent der Kirchenmitglieder aus. - [Hinweis: In den Standesämtern wird meist nur die Zahl der beurkundeten Fälle registriert; der Austritt eines Ehepaars oder einer ganzen Familie gilt als ein Fall, so daß die tatsächliche Austrittszahl i.d.R. um 5 - 10 % höher liegt als angegeben!] bfg 06.03.00 Kirchenaustritte in Zahlen
Quellen: ev. Kirche: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik,
kath. Kirche: Deutsche Bischofskonferenz, Referat Statistik
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Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 3/2000,2
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Aktualisiert am 25.10.11