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Kirchenaustritt

warum und wie
 

Diese nachfolgende Hilfe für Austrittswillige ist gleichzeitig auch eine wesentliche Hilfe zur notwendigen Humanisierung der Kirche. Die Risiken und Nebenwirkungen der Kirche - in ihrer jetzigen Form - für unsere Gesellschaft und indirekt auch für die Umwelt sind zu groß und nachhaltig, als daß man sie als verantwortungsbewußter Bürger stillschweigend hinnehmen könnte. Und eine Chance zu echter Erneuerung - z.B. die Wandlung von der christlichen zu einer humanistischen Kirche - wird es erst dann geben, wenn kein Geld mehr automatisch fließt, weil es vom Staat eingezogen wird. Da es inzwischen zunehmend kirchenfreie Bestattungs-Redner gibt, fällt auch dieser - für viele noch der einzige - Grund weg, Mitglied einer christlichen Kirche zu bleiben.

 

    Der Kirchenaustritt konkret

1. Ab welchem Lebensjahr kann der Austritt erklärt werden?

    Der Austritt kann ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit erklärt werden, also ab dem 14. Lebensjahr.
    Wenn Familien als ganze austreten, muss der Austritt von beiden Elternteilen gemeinsam erklärt werden. Da Kinder ab dem zwölften Lebensjahr nicht gegen ihren Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden dürfen, müssen Kinder ab zwölf dem Austritt zustimmen.

2. Wo muss der Austritt erklärt werden?

    Man kann den Kirchenaustritt nicht seiner Kirche, etwa dem Pfarrer oder Bischof gegenüber erklären. Einzige Ausnahme ist die Hansestadt Bremen. Hier kann der Austritt auch bei der Kirche oder einer von den Kirchen zu bestimmenden Kirchenstelle direkt beantragt werden. Er kann aber auch beim Standesamt erklärt werden. Die Erklärung wird dort beglaubigt und muss (per Einschreiben) an die zuständige Kirchenstelle gesandt werden.

    In den übrigen Bundesländern muss der Austritt bei einer staatlichen Behörde vollzogen werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist das Standesamt zuständig.

    In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz, s. o.), Saarland und Thüringen erfolgt der Austritt beim Amtsgericht.

    Die Austrittserklärung kann auch schriftlich erfolgen. Dann allerdings muss sie durch einen Notar beglaubigt werden und der entsprechenden Behörde zugesandt werden.

3. Welche Dokumente müssen beim Austritt vorgelegt werden?

    Beim Austritt muss ein Ausweis, in der Regel der Personalausweis vorgelegt werden. Bei Verheirateten wird außerdem gelegentlIch die Vorlage der Heiratsurkunde, des Familienbuches oder zumindest Datum und Standesamt der Trauung verlangt. 

4. Wie geht der Austritt vor sich?

    Die betreffende Behörde hält in der Regel einen Vordruck bereit, der je nach Bundesland etwa folgenden Wortlaut hat:
    ,,Hiermit erkläre ich den Austritt aus der (Name der Religionsgemeinschaft)." Ort, Datum, Unterschrift   

5. Muss bzw. darf der Austritt begründet werden?

    Die Austrittserklärung braucht nicht begründet zu werden, weder mündlich noch schriftlich.
    Im Gegenteil, Zusätze erklärender bzw. einschränkender Art machen in der Regel die Austrittserklärung ungültig.   

6. Werden für die Austrittserklärung Gebühren verlangt?

    Entgegen der sonstigen Praxis, dass staatliche Aktivitäten für die Kirchen von den Kirchen selbst vergütet werden (Kirchensteuereinzug), werden bei der Registrierung des Austritts die Kosten bei der Mehrzahl der Länder beim Austretenden erhoben. In manchen Bundesländern werden beim Kirchenaustritt keine Gebühren erhoben. Im übrigen ist Höhe der Kosten unterschiedlich, sie können bis zu 62.00 DM betragen. Sozialhilfeempfängerlnnen wird in einzelnen Fällen Ermäßigung um 50% eingeräumt. 

7. Was geschieht nach der Austritterklärung

    Der Austritt wird mit der Leistung der Unterschrift rechtskräftig.
    Die Behörde stellt über den erfolgten Austritt eine Bescheinigung aus. Es ist ratsam, diese gut aufzuheben.
    In der Regel wird die Religionsgemeinschaft, der man bis dahin angehörte, vom jeweiligen Amt innerhalb einer Woche informiert. Sie registriert den Kirchenaustritt in ihren Kirchenbüchern.
    Die Änderung des Konfessionseintrags auf der Lohnsteuerkarte erfolgt gegen Vorlage der Austrittserklärung durch die Behörde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
    Die Pflicht, Kirchensteuern zu zahlen erlischt nicht sofort. Sie endet erst nach Ablauf des Monats, der dem Austrittsmonat folgt. Je nach Religionsgemeinschaft hat der Austritt eine Reihe von binnenkirchlichen Folgen: Verlust der Rechte, an bestimmten kirchlichen Handlungen teilnehmen zu dürfen (Eucharistie, Abendmahl, Konfirmation usw.), Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts (Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat, Presbyterium), Verlust der Befähigung zur Übernahme des Patenamtes. Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses. Einzelheiten und die konkrete Praxis der Durchsetzung hängen gelegentlich auch von der jeweiligen Gemeinde und deren Pfarrer ab und müssen an Ort und Stelle ermittelt werden.

Quelle: 'Umwidmung von Kirchensteuern e.V.' INFO 20 / Mai 2000 (www.kirchensteuern.de)
 


 
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Humanistische AKTION
 
6/1999,4
 


 
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Erläuterungen zu meinem Kirchenaustritt:

  1. Mit dem heutigen Schritt schliesst sich für mich der Kreis einer Entwicklung, die in ihrer öffentlichen Wahrnehmbarkeit mit den Auseinandersetzungen um das Video der "GROBEN POPEN" im Mai 1997 begann, sich in den Reaktionen auf meine "Predigt-Meditation zum Apostolischen Glaubensbekenntnis" am 22.02.98 verschärfte und schliesslich nach der Ablehnung meiner Übernahme in ein Pfarrerdienstverhältnis durch die bayerische Landeskirche am 27.03.98 zu meinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als Pfarrer zur Anstellung mit dem 31.08.98 führte. Der im Anschluss unternommene Versuch, meine kreativen Möglichkeiten im Rahmen einer Tätigkeit bei der Stadtmission Nürnberg e.V. einzubringen, wurde von der Landeskirche zum 30.06.99 als Reaktion auf meine Veranstaltung "Liturgische Schlachtschüssel" vom 03.04.99 beendet.
     

  2. Diesen äusseren Abläufen entspricht eine innere Entwicklung, an deren Ende für mich die Klarheit steht, dass meine persönlich gewonnenen theologischen, historischen und psychologischen Einsichten eine Mitgliedschaft in einer Kirche verzichtbar machen. Ich gebe damit den Anspruch auf, mich als "evangelisch-lutherischer Christ" zu äussern. Ich habe den inhaltlichen Konsens dieser Überzeugungsgemeinschaft innerlich verlassen und gebe dem nun auch äusserlich Ausdruck. Alle meine künftigen Äusserungen werde ich von nun ab "von aussen" tun, d.h. von einer Position ausserhalb kritisch die Wirkungs- und Funktionsweise des Gebildes "Kirche" beleuchten.
     

  3. Gleichzeitig verabschiede ich mich damit von der Weltanschauung "Christentum". Diese hat nach meiner Überzeugung weder inhaltlich noch historisch Berechtigung, sich auf den Juden Jesus als Gründer zu berufen. Ihrem tatsächlichen Gründer, dem Apostel Paulus, aber spreche ich die theologische wie auch die menschliche Legitimation ab, als Verkünder ewiger Wahrheiten verstanden werden zu dürfen.
     

  4. Meine Religiosität hingegen hat sich durch den Ablösungsprozess von der Struktur "Kirche" immer mehr verdichtet und profiliert. Ich verstehe heute ihre Grundlage als Eingebundensein in einen grossen universalen Zusammenhang von Realität. Der Einklang mit diesem "Kreis" ermöglicht ein harmonisches "Sein mit sich selbst", das heilenden Effekt hat. Durch die ideologiefreie Annäherung an solche grundlegenden spirituellen und seelischen Erfahrungsebenen habe ich die Überzeugung gewonnen, dass Erlösungsreligionen überflüssig sind. Was die Welt braucht, ist Heilung statt Erlösung. Die dem Menschen dazu helfenden Einsichten und Wahrheiten aber trägt er immer schon in sich selbst. Diese Wahrnehmung mache ich auch in meiner neuen beratenden Tätigkeit als Coach.
    Mein Arbeitszimmer erkläre ich demnach ab sofort zur "dogmatikfreien Zone" (die theologischen Antiquariate dürfen sich auf Ware freuen!).
     

  5. Im Vergleich dazu beharren die beiden grossen Kirchen auf den Denkvoraussetzungen der Antike wie des Mittelalters: Die am letzten Wochenende von Lutheranern und römischen Katholiken unterzeichnete "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" zeigt dies in aller Deutlichkeit. Sie darf auf der politischen Ebene als der Versuch einer grossen Koalition und auf der wirtschaftlichen Ebene als die Vorstufe einer Fusion verstanden werden. Gemeinsam ist beiden Betrachtungsweisen das Bemühen um Kräftekonzentration angesichts schwindender Markt- und Machtanteile. Die Erlösungsverkäufer bündeln ihre Kräfte, um Kundenpotentiale zusammenzuführen. Die dafür ins Zentrum genommene Frage, wie der Mensch einen "gnädigen Gott" bekommen könnte, ist für aufgeklärte und religiös autonom empfindende Menschen unserer Gegenwart schlicht irrelevant. Der dogmatisch postulierte Graben zwischen Gott und Mensch, der durch Erlösungsgaben zu überwinden wäre, gleicht dem Vorhaben eines Arztes, der dem Patienten eine willkürlich gestellte Diagnose verpasst und ihm gleichzeitig das allein wirksame Medikament verkauft, das er natürlich selbst herstellt und vertreibt. Völlig ausser Betracht bleibt dabei die Frage, was dieses Medikament bei dem Patienten bewirkt und welche Nebenwirkungen es hat!
    Das Gottes- und das Menschenbild hat sich hierbei seit dem Mittelalter durchgehend erhalten: Die "beleidigte Leberwurst" Gott ist zwar grundsätzlich zum Gewaltverzicht bereit, will aber vom "Lausejungen" Mensch, der völlig willkürlich gesetzte Auflagen verfehlt hat, durch möglichst sühnegeeignete und entsprechend lebensfeindliche Moral gebauchpinselt werden, bis der die bloße untätige Anwesenheit des Beleidigten schon als Erlösung begreift - big brother is watching you, but not hurting you!
    Die in der Erklärung beschworene Wiedererlangung der Einheit der Kirchen hat es im übrigen historisch nie gegeben - ganz im Gegenteil!
     

  6. Warum heute?
    Das Datum der Unterzeichnung der oben erwähnten Erklärung lädt ein, sich über den eigenen Platz in oder ausserhalb von "Kirche" klar zu werden.
    Ausserdem hat Anfang November der neue bayerische Landesbischof, Dr.Friedrich, sein Amt angetreten. Unsere Wege haben sich in meiner Dienst- und Ausbildungszeit verschiedentlich gekreuzt. Er war mein Vorgänger als Lehrvikar in Nürnberg St.Leonhard, wo ich bei meinen Versuchen noch die Nachbeben seiner Aktivitäten spüren konnte. Er hat mich als Dekan nach meiner Probezeit auf meine Anstellungsfähigkeit hin beurteilt, und zwar sehr positiv. Er war schliesslich an einer Stelle massgeblich daran beteiligt, dass das Video der "GROBEN POPEN" in der Weise gedreht wurde, wie es dann ins Kreuzfeuer der Kritik geriet.
    Als Bischof wird er die bayerische Kirche sicher wie ein moderner marktorientierter Geschäftsführer managen und strukturieren. Dass er dabei aber dasselbe Produkt vertreiben wird, von dessen Überflüssigkeit ich überzeugt bin, macht meinen Abschied aus dieser Kirche zu diesem Zeitpunkt stimmig.

Nachtrag:

  • Meine Empfehlung für das Millenium: Schliesst alle Kirchen für ein Jahr zu und seht danach, ob es den Menschen besser oder schlechter geht!
     

  • Meine Veranstaltung für die besinnliche Zeit: "Advent, Advent, ein Ketzer brennt! - Ein kritischer Lichterabend" am Sonntag, den 19.12. um 20 Uhr im Biergarten des Marientorzwingers, Nürnberg.
     

  • Meine Ankündigung: Das "Predigt-Büchlein des GROBEN POPEN" wird im Dezember erscheinen - mit allen meinen Predigten und öffentlichen Reden seit Februar 1998. (online zu bestellen unter www.grober-pope.de)

Ernst Cran, 02.11.99

Und da war noch ... die Beobachtung, dass in dem von mir frequentierten Fitness-Studio gerade an den Sonntag Vormittagen kaum ein freier Platz an der Geräten zu kriegen ist. Welche Erfahrungen machen Menschen zu dieser Zeit an diesem Ort wohl mit sich selbst, auf die sie in einem Kirchengebäude verzichten müssen? 


 
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Humanistische AKTION
 
11/1999
 

 
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An alle Eltern / Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer in Bayern 

Keine religiöse Bevormundung
per Schulgesetz !

Sorgen Sie für weltanschaulich neutrale Schulen
 

Endgültig ist geklärt: Es ist möglich und sogar einfach, das Kruzifix aus den Schulen entfernen zu lassen.
Im April 1999 hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz klargestellt:
 

  • Jede/r kann verlangen, daß das Kreuz in den Klassenzimmern seines Kindes abgehängt wird.

  • Die Darlegung des Wunsches genügt. Eine weltanschauliche Offenbarung ist nicht nötig.

  • Die Anonymität ist sichergestellt. Das heißt, der Name darf niemandem mitgeteilt werden.

  • Lehrkräfte haben laut VGH-Urteil vom 19.12.01 dieselben Rechte wie Eltern und Schüler(innen).

Das Bundesverwaltungsgericht weist also eine religiöse Bevormundung durch den Staat zurück und ermuntert jede/n zu ernsthafter Selbstbestimmung.

Diese Regeln gelten für Volksschulen. Bei weiterführenden Schulen gibt es keine Rechtsgrundlage für die Anbringung von Kreuzen. Hier kann jeder Lehrer das Kreuz ohne weitere Formalität abnehmen, solange es keine anders lautende Anweisung gibt - die freilich rechtlich unhaltbar wäre.

Wie geht man vor? Der Wunsch, das Kreuz aus dem Klassenzimmer Ihres Kindes entfernen zu lassen, ist an die Schulleitung zu richten. Wir haben einen Musterbrief entworfen, dessen Formulierung nicht auf Konfrontation angelegt ist, sondern der an das Verständnis der Verantwortlichen appelliert.

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........

mein Kind besucht an der ........................................................ Schule die Klasse....... Aus allgemein weltanschaulich-/religiösen Gründen und mit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (AZ 6 C18.98) möchte ich Sie bitten, das Kreuz aus diesem Klassenzimmer zu entfernen.

Diese Geste wäre nicht nur ein Akt der Toleranz gegenüber all jenen weltanschaulichen Minderheiten, die nie das Vorrecht besessen haben, ihre Symbole in staatlichen Räumen aufzuhängen. Sie brächte gleichzeitig zum Ausdruck, daß Staat und Religion in einer demokratischen Gesellschaft getrennt sein müssen. Ich möchte meinem Kind jedenfalls nicht zumuten, unter dem Kreuz, das auch Zeichen christlicher Missionierung ist, zu lernen.

Ich denke hingegen, den Kindern müßte bestätigt werden, daß sie mit ihrer Weltanschauung gleichberechtigt sind, so wie es auch dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 und Art. 4, Abs. 1 entspricht. Das ließe sich mit einem weltanschaulich neutral gehaltenen Klassenraum am besten erreichen.

Das oben genannte Urteil verpflichtet Sie, das Verschwiegenheitsgebot strikt zu beachten. Darum bitte ich Sie ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

 

V.i.S.d.P.: Arbeitsgruppe Trennung von Staat und Kirche c/o Bund für Geistesfreiheit, KdöR, Valleystr. 27, 81371 München,   Tel/Fax 089/77 59 88 - e-mail: bfgmuc@aol.com - http://members.aol.com/bfgmuc

Unterstützer: Humanistische Union Bayern, Deutsche Unitarier, Mitglieder der FDP, Deutscher Freidenker Verband München, Initiative Kirche von unten Bayern (IKvu), Bund für Geistesfreiheit Bayern, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

 
weitere Texte zum Thema Kreuz, Kruzifix 


 
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Humanistische AKTION
 
11/1999
 

 
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Was ist mit Paten-Ämtern?

Bedenken zum Kirchenaustritt

ein Briefwechsel
Meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich beschäftige mich mit dem Gedanken aus der evangelischen Kirche auszutreten.
Die Gründe hierfür sind zunächst nicht interessant.

Vielmehr beschäftigt mich die Frage, was mit meinen Patenämtern passiert.

Nun, ich kann keine Patenschaft mehr übernehmen, doch was passiert mit bereits
bestehenden Patenschaften ?

Wenn Sie hier eventuell die eine oder andere Information für mich hätten.

MfG

Dieter K. 12.08.01

*

Betreff: Kirchenaustritt und Konsequenzen 12.08.01

Hallo Dieter K.,

als Humanist sehe ich Patenschaften als persönliche Vereinbarungen zwischen
Menschen und nicht zwischen Institutionen, z.B. zwischen Paten und Eltern,
ganz gleich, aus welchem Anlaß und in welchen Räumlichkeiten sie getroffen werden.

Und selbst den letzten Weg des Menschen muß kein beamteter Mensch einer
Institution begleiten, sondern kann z.B. ein freier Bestattungs-Sprecher sein.

Adressen zu verschiedenen freien Feiergestaltungen, z.B. auch Jugendfeiern,
gibt es im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Kuhr

http://www.humanistische-aktion.de 14.08.01

*

Hallo Hr. Kuhr.

Danke für die schnelle Antwort. Ich sehe das das eigentlich genauso. Ich

denke, es ist auch die anerzogene Fessel dieser Gesellschaft, welche einem

diesen Schritt nicht unbedingt leicht macht. Ich für meinen Teil mache ihn.

Danke

Dieter K. 14.08.01

*

 

Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

Immanuel Kant

 
lesen Sie hierzu auch den Text 'Christlich oder humanistisch?' 


 
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Humanistische AKTION
 
8/2001 

 
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Mehr Kirchenaustritte

noch nie so viel wie in den 90er Jahren

4 Millionen Deutsche verlassen die Kirche, davon 500.000 in Bayern
 

Das letzte Jahrzehnt des alten Jahrtausends brachte den größten Verweltlichungs-Schub, den es je in der Geschichte Deutschlands gab. Rund vier der damals 58 Millionen Katholiken und Protestanten traten seit 1990 aus der Kirche aus, eine halbe Million ein. Zusätzlich verloren die Kirchen 1,5 Millionen Mitglieder, weil Taufen die Verluste durch Sterbefälle nicht wettmachen konnten. Andererseits profitierten die Kirchen mit etwa einer Million von der Zuwanderung, da die Einwohnerzahl seit 1990 von 79,7 auf 82,0 Mio. stieg. Ihr Mitgliederanteil an der Gesamtbevölkerung sank seit 1990 von 72,4 auf rund 65,2 Prozent. (Die Zahlen für 1999 sind hochgerechnet.) Zu den jeweils knapp 27 Millionen Katholiken und Protestanten hat die "dritte Konfession" der kirchlich nicht Gebundenen mit gut 24 Millionen (29,5 %) bereits dicht aufgeschlossen; sie wird im kommenden Jahrzehnt zahlenmäßig an die erste Stelle rücken. Zusätzlich ging die Bindung der verbliebenen Kirchenmitglieder zurück, denn die Besuchsquote der Sonntagsgottesdienste sank bei den Katholiken von 22 auf 17 Prozent (Protestanten: konstant 5 Prozent), und die Zustimmung zu den wichtigsten Glaubensinhalten nahm nach diversen kirchlichen Umfragen in gleichem Maße ab.

Auch Bayern wurde von dieser beispiellosen Säkularisierungswelle erfaßt. Bei rund einer halben Million Kirchenaustritten und etwa 50.000 Eintritten nahm der Katholiken-Anteil seit 1990 von 66,5 auf knapp 61 Prozent ab, der evangelische sank von 23,5 auf 22,5 Prozent. Damit gehört jeder 6. Einwohner keiner der beiden Großkirchen an. Der Anteil der Konfessionsfreien verdoppelte sich nahezu (von 6,5 auf 12,5 %), während die religiösen Minderheiten (zumeist Moslems) nur gering zunahmen. In absoluten Zahlen wirkte sich der Kirchen-Exodus kaum aus, weil die bayerische Bevölkerung im letzten Jahrzehnt von 11,2 auf 12,2 Millionen wuchs. Besonders stark nahm gerade in Bayern die Kirchenbindung ab: Ging 1990 noch jeder 4. Katholik sonntags in die Kirche (26 %), war es schon 1998 nur noch jeder 5. (20,2 %).

Allein München verzeichnete in den 90er Jahren 120.000 Austritte (bei rund 10.000 Eintritten), so daß jeder 3. Münchner keiner Kirche mehr angehört. Auch in Augsburg kehrte per saldo ein ganzer Stadtteil (rund 17.000 Austritte und 2.500 Eintritte) der Kirche den Rücken. Nur noch drei von vier Augsburgern sind katholisch oder evangelisch; die Konfessionsfreien haben mit den Protestanten gleichgezogen (je 17 %). Auch in diversen mittleren Städten traten durchweg zwischen 5 und 8 Prozent der Kirchenmitglieder aus. - [Hinweis: In den Standesämtern wird meist nur die Zahl der beurkundeten Fälle registriert; der Austritt eines Ehepaars oder einer ganzen Familie gilt als ein Fall, so daß die tatsächliche Austrittszahl i.d.R. um 5 - 10 % höher liegt als angegeben!]

bfg 06.03.00

Kirchenaustritte in Zahlen
Jahr Evangelische Kirche Katholische Kirche
ab '92 gesamtdeutsch ab '90 gesamtdeutsch
1970
1980
1985
1967
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
202 823
119 814
140 553
140 638
138 700
147 753
144 143
237 874
361 256
284 699
290 302
296 782
225 602
196 602
182 730
  69 454
  66 438
  74 112
  81 598
  79 562
  93 010
143 530
167 933
192 766
153 753
155 797
168 244
133 275
123 813
119 265

Quellen: ev. Kirche: Kirchenamt der EKD, Referat Statistik, kath. Kirche: Deutsche Bischofskonferenz, Referat Statistik
1999 nahmen laut einer Umfrage von KNA in 25 Städten des Landes die Austrittszahlen für beide Konfessionen wieder zu, für die katholische Kirche in der Größenordnung um 10%. FR 21.1.2000

 

Eine Zukunft der Kirche wäre in einem Wandel von
der christlichen zu einer humanistischen vorstellbar.

 weitere Texte zum Thema Kirche 


 
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Humanistische AKTION  
3/2000,2 

 
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Aktualisiert am 25.10.11