Der Tod in Deutschland

in Realität und Rechtsordnung

Text aus der Homepage <postmortal.de>
(Stand 10.04.00)
 

Keiner kann ihm entgehen; jeden Tag, jede Stunde kommt jedes Lebewesen ihm näher: dem Tod.

Dieses Naturgesetz durchschaut nur der Mensch. Erst das Wissen vom zwangsläufigen Ende auf Erden und die Erkenntnis, daß die Frage nach dem Danach, nur mit dem Glauben (und leider nicht mit Gewissheit) zu beantworten ist, vermag jene Ängste auszulösen, die bei den Menschen seit jeher mit dem Tod verbunden sind.

Der Tod und der Umgang mit den Toten im religiösen und gesellschaftlichen Kontext prägt bis in die heutige Zeit die Kulturen der Völker.

Totenasche im Privatbereich - Fotos (2): postmortal.de - Bernd Bruns

Leider ist auch die Bestattungskultur dem technisch-bürokratischen Hang zur Normung und Verrechtlichung zugänglich.

In keinem Staat der Erde wird der Umgang mit den Verstorbenen durch staatliche Rechtsnormen so kleinkariert und umfassend reglementiert wie in unserer Republik. Die Verrechtlichung des Todes, die Normierung des Bestattungs- und insbesondere des Friedhofswesens - und die damit verbundene totale Entmündigung der Bürger - hat hierzulande ein Ausmaß angenommen, das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht mehr kompatibel ist.

Für die elementarsten Äußerungen menschlicher Handlungsfreiheit ist im deutschen Bestattungsrecht wenig Platz.

Der Letzte Wille der Verstorbenen bezüglich ihrer eigenen Bestattung hat hierzulande de facto keinen Stellenwert.

Und auch die Wünsche und berechtigten Bedürfnisse der trauernden Hinterbliebenen werden durch das geltende Recht ignoriert.

Beispiele

Die Kreativität bei der individuellen Gestaltung der teuer gepachteten Gräber wird von den Friedhofsbürokraten in der Regel auf das Strengste reglementiert. Folge: Die phantasielose Uniformität deutscher Friedhöfe.

Ein Ärgernis ist insbesondere das herrschende Recht der Feuerbestattung. Hier wurde im Nachkriegsdeutschland weitestgehend die Nazi-Gesetzgebung fortgeschrieben, die - wie in Nordrhein-Westfalen - auch heute noch wörtlich gilt.

Der natürliche und kreative Umgang mit Tod und Trauer, die Beschäftigung mit neuen Formen der Bestattung oder Beisetzung, die bei unseren liberalen europäischen Nachbarn seit Jahren selbstverständlich sind, ist die Thematik dieses Internet-Projektes.

Ein breiter Raum wird hier insbesondere auch dem nur noch in wenigen Ländern herrschenden Friedhofszwang für Totenaschen gewidmet werden.

Mit Zivilcourage auch schon heute in Deutschland möglich:

Totenasche im Wohnzimmerschrank oder Garten

Selbst im Jahr 2000 denken die Gesetzgeber in den Bundesländern nicht daran, die zeitgemäßen Wünsche der deutschen Bürger zur Bestattung zu berücksichtigen. Nicht die liberalen und ethisch wertvollen Bestattungskulturen in den europäischen Nachbarländern dienen der offiziellen Orientierung sondern weiterhin das antiquierte und letztlich menschenverachtende Feuerbestattungsgesetz der Nazis von 1934.

Doch manche Bundesbürger lassen sich nicht weiter staatlich bevormunden. Sie setzen inzwischen mit zunehmender Tendenz auf die "normative Kraft des Faktischen". Allein in Nordrhein-Westfalen stehen nach postmortal.de Informationen inzwischen wenigstens vierzig Urnen von Verstorbenen wunschgemäß in den Wohnzimmerschränken ihrer Hinterbliebenen, sind in ihren privaten Gärten beigesetzt oder ihre Aschen wurden auf einem Wunschplatz mit Bezug zu ihrem Leben verstreut. Europa machts möglich.

Und auch nicht in jedem "Urnengrab" auf deutschen Friedhöfen ist noch eine Urne drin. Denn die zur "Totenfürsorge" berechtigten Angehörigen, haben sich bei Nacht und Nebel mutig die dort zwangsweise beigesetzten Aschen angeeignet und so endlich die Wünsche ihrer Verstorbenen mit ihren eigenen verständlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht. Wie weiland beim § 218 StGB gibt es auch schon die ersten öffentlichen Bekenntnisse zur Mißachtung des bornierten Bestattungsrechts. Diese Nutzungsberechtigen von bereits teuer gepachteten Urnengräbern haben damit gleich auch die allzu menschlichen Argumente derer ad absurdum geführt, die - mit transparenter Motivation - behaupten, die alternative Aufbewahrung von Totenaschen diene "allein dem äußerst fragwürdigen Zweck, Friedhofsgebühren zu sparen".

Dabei droht für den Verstoß gegen das dissoziale deutsche Bestattungsrecht nicht einmal ein Bußgeld, wie jüngst die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft amtlich bescheinigte und auch inzwischen durch ihren Pressesprecher Johannes Mocken vor der Kamera der DEUTSCHEN WELLE erneut bestätigte.

Das Interesse an diesem Internet-Projekt ist groß - besonders auch in der Bestatterbranche, die hier regelmäßig (und mit Argwohn) die Entwicklung verfolgt. Daß der Umgang mit dem Tod in unserer Gesellschaft zunehmend zum öffentlichen Thema wird, sehen - wohl aus geschäftlichen Gründen - manche mit Sorge. Während die Aktivitäten von <postmortal.de> bereits in den Medien bundesweite Beachtung fanden, waren sie bisher ausgerechnet der Fachzeitschrift des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungsgewerbes keine Zeile wert. Dort verfolgt man vorzugsweise die letztlich untaugliche Taktik der Ignoranz, der Verweigerung des öffentlichen Dialogs - noch. Die Toten und die um sie Trauernden haben bisher keine adäquate Interessenvertretung: Die Verbände des Bestattungsgewerbes - diese Einsicht ist gewachsen - sind jedenfalls nur legitime Lobby für sich selbst. Zur Absicherung ihrer primären pekuniären Interessen. Deshalb wollen sie progressive Veränderungen der Bestattungskultur wohl eher verhindern - auch wenn sie in der Öffentlichkeit stets das Gegenteil behaupten.

Besonders freuen wir uns auch über das hier registrierte rege Interesse "amtlicher" Gäste, die uns - wie wir aus der Web-Statistik wissen - regelmäßig über die Server diverser Landesregierungen - beispielsweise mit der Domain <nrw.de> - oder auch <bundestag.de> besuchen. Auch Nutzer der Domain <bverwg.de> waren hier schon zu Besuch. Alle Interessierten sind hier herzlich willkommen! Besonders auch die zahlreichen Besucher(innen) aus deutschen Universitäten und die "Multiplikator(inn)en" der Medien.

Vielleicht kann man - so ist zu hoffen aber schwer zu glauben - in unserer unbeweglichen, betonierten Bundesrepublik ja tatsächlich auf politischer Ebene noch Reformen bewirken; zumal eine Liberalisierung des Bestattungsrechts kostenneutral für die Länder-Kassen zu leisten wäre.

Ohne kommerziellen Hintergrund ist hier bereits eine Datenbank des umfangreichen deutschen Bestattungsrechts entstanden, das von den Landesgesetzgebern gestaltet wird. Eine Urteilsammlung im Volltext für die nicht weniger umfangreiche deutsche Rechtsprechung im Umfeld des Todes wird hier kontinuierlich komplettiert. Schließlich sollen hier auch einige Friedhofssatzungen zum Vergleich veröffentlicht werden. Natürlich können wir dabei nicht die Satzungen jeder Stadt oder gar Dorfgemeinde berücksichtigen. Unsere Seite wurde inzwischen auf vielen Uni-Servern verlinkt und in die einschlägigen Rechtsdatenbanken von Verlagen und juristischen Fakultäten aufgenommen. Das freut uns sehr.

Die Rückeroberung eines selbstbestimmten Todes durch die Bürger erfordert auch Raum zum Austausch unterschiedlicher Meinungen. Folgerichtig ist hier auch ein Forum zum neuen Umgang mit Tod und Trauer eröffnet worden. Ihre Meinung ist bei uns gefragt. Der Kommunikation mit unseren BesucherInnen dient auch unser Gästebuch. Zur Veröffentlichung Ihres Beitrags via E-mail bieten wir Ihnen zudem die Adresse <publik (ät) postmortal.de> an; die Redaktion wird diesen dann publizieren. Schließlich haben wir auch im April 2000 noch zwei Umfragen zur Bestattungskultur in unsere Seite aufgenommen. Wir sind gespannt auf Ihre Kritik, Anregungen, Abstimmungen und Kommentare.

Engagierte Autoren (und selbstverständlich auch AutorInnen!) sind eingeladen, ihre Beiträge zum Thema als Textdatei per E-Mail an die Redaktion zu senden.

Wir möchten Sie ermuntern, das Thema Tod und Trauer durch Ihre Gedanken, Argumente und durch Ihr Wissen zu bereichern. Denn:

 
Die Beschäftigung mit dem Tode
ist die Wurzel der Kultur

Friedrich Dürrenmatt

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Düsseldorf - Hamburg - Bonn - Köln im April 2000 - Redaktion (ät) postmortal.de

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Bitte beteiligen Sie sich auch an unseren Umfragen: Ihre Meinung ist uns wichtig!
 

Umfrage 1 über den ökologischen Sarg aus Pappe. (Beginn der Umfrage: 1. April 2000)

Sie können nur eine Antwort wählen - Mehrfachabstimmungen sind nicht möglich.

Meine Meinung über den Sarg aus Pappe:

  • Ich finde es piätätlos, einen Verstorbenen Menschen in einen Sarg aus Pappe zu legen.

  • Die Wertschätzung eines verstorbenen Menschen läßt sich nicht über das Material und den Preis seines Sarges definieren.

  • Mich haben die Argumente über den ökologischen Pappsarg voll überzeugt.

  • Ich weiß nicht so recht, wie ich über dieses sensibele Thema abstimmen soll.

- bisheriges Ergebnis -

 
Umfrage 2 über den Friedhofszwang für Totenaschen. (Beginn der Umfrage: 1. April 2000)

Sie können nur eine Antwort wählen - Mehrfachabstimmungen sind nicht möglich.

Friedhofszwang für Totenaschen in Deutschland?

  • Der Friedhofszwang ist erforderlich und muß beibehalten werden.

  • Meine Asche soll später zwar auf den Friedhof - aber es müßten auch alternative
    Entscheidungen möglich sein.

  • Der Friedhofszwang für Totenaschen ist rational nicht zu begründen und zudem dissozial.

  • Die alternativen Wünsche der Verstorbenen und ihrer trauernden Angehörigen kann
    der Staat nicht ohne zwingende Gründe ignorieren.

  • Ich bin unsicher, wie ich bei diesem sensibelen Thema abstimmen soll.

- bisheriges Ergebnis -

Internet-Adresse: www.postmortal.de

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weitere Hinweise zum Thema Tod und Trauer
 


 
Mit freundlichen Empfehlungen
 
Humanistische AKTION
 
4/2000
 


 
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www.humanistische-aktion.de/tod02.htm

Aktualisiert am 05.02.09