Patienten-Information

der Ärztekammer Berlin, Ethikkommission

Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall, daß Patienten ihre Angelegenheiten -
insbesondere im medizinischen Bereich - nicht mehr selbst regeln können

 
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
 

  • In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.
  • Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, daß eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
  • Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muß, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. Dieses letztere Formular ist hier im RTF-Format (12 KB) abrufbar.

Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.

Die Formulare können direkt verwendet, abgeschrieben oder je nach persönlicher Situation abgewandelt werden. Auch ist es möglich, Kopien zu verwenden. Diese sollten gut leserlich und vollständig sein. Bei der Weitergabe an andere Personen bitte diesen Informationsteil, die tabellarische Übersicht sowie den Gesetzestext mitkopieren!!

Bei der Verbraucherzentrale Berlin, Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin, Tel. 21485-260, können (gegen Gebühr) persönliche Beratungstermine vereinbart werden.

Wichtig!

Zum besseren Verständnis und für die sinnvolle Verwendung der Formulare sollten Sie sich unbedingt genügend Zeit für das Studium der tabellarisch Übersicht nehmen.


Aktueller Hinweis

Der Humanistische Verband Deutschlands fertigt in der 'Optimal-Lösung' eine wirklich individuelle Patientenverfügung, die u.a. von der Stiftung Warentest empfohlen wurde. Die anderen nicht weniger wichtigen Vorsorgeerklärungen gehören zum Paket.

Internet-Adresse: www.patientenverfuegung.de
 
Texte zum Thema Tod / Trauer  


  Mit freundlichen Empfehlungen 
Humanistische AKTION  
6/1999 


 
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www.humanistische-aktion.de/patver.htm

Aktualisiert am 11.11.11