Patienten-Information
der Ärztekammer Berlin, Ethikkommission
Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall,
daß Patienten ihre Angelegenheiten -
insbesondere im medizinischen Bereich - nicht mehr selbst regeln
können
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne
der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall
einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
-
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann
man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer
Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer
aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase,
äußern.
-
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen
Vertrauens zu benennen, die für den Fall, daß eine Betreuung notwendig
werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
-
Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht
ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als
Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer
nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muß, sondern im Fall
der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber
handeln kann. Dieses letztere Formular ist hier im
RTF-Format (12 KB) abrufbar.
Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der
vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.
Die Formulare können direkt verwendet, abgeschrieben oder je nach
persönlicher Situation abgewandelt werden. Auch ist es möglich,
Kopien zu verwenden. Diese sollten gut leserlich und vollständig sein.
Bei der Weitergabe an andere Personen bitte diesen Informationsteil, die
tabellarische Übersicht sowie den Gesetzestext mitkopieren!!
Bei der Verbraucherzentrale Berlin, Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin, Tel.
21485-260, können (gegen Gebühr) persönliche Beratungstermine
vereinbart werden.
Wichtig!
Zum besseren Verständnis und für die sinnvolle Verwendung der Formulare
sollten Sie sich unbedingt genügend Zeit für das Studium der
tabellarisch Übersicht nehmen.
Aktueller Hinweis
Der Humanistische Verband Deutschlands fertigt in der 'Optimal-Lösung'
eine wirklich individuelle Patientenverfügung, die u.a. von der Stiftung
Warentest empfohlen wurde. Die anderen nicht weniger wichtigen
Vorsorgeerklärungen gehören zum Paket.
Internet-Adresse: www.patientenverfuegung.de
Texte zum Thema Tod / Trauer
Mit freundlichen Empfehlungen
Humanistische AKTION
6/1999
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