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BVG zum Kopftuchzwang
- Initiative gegen
Beschneidung
Leid-Kultur!
Ein Aufruf für Menschrechte in
Afghanistan Madhu, die Regierung von Afghanistan, hat einen Krieg gegen Frauen erklärt. Seitdem die Taliban in 1996 an die Macht kamen, müssen Frauen den Burqua tragen und wurden öffentlich geschlagen und gesteinigt, weil sie nicht die vorgeschriebene Kleidung trugen, auch wenn sie nur die Augen nicht vorschriftsgemäß verdeckt hatten. Eine Frau wurde zu Tode gesteinigt, weil sie versucht hatte, das Land mit einem Mann zu verlassen, der nicht mit ihr verwandt war. Frauen dürfen nicht arbeiten und nicht ohne einen männlichen Verwandten in der Öffentlichkeit erscheinen. Dozentinnen, Übersetzerinnen, Ärztinnen, Rechtsanwältinnen, Künstlerinnen, Schriftstellerinnen waren gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben, und wurden dadurch gezwungen zu hause zu bleiben. Wohnungen, in denen eine Frau lebt, müssen undurchsichtige Fenster haben, so dass sie von ausserhalb nicht gesehen werden können. Frauen müssen geräuschlose Schuhe tragen, so dass sie nicht gehört werden. Die Frauen leben in einer ständigen Angst um ihr Leben, das sie wegen jeder kleinen Missachtung der Gesetze verlieren könnten. Frauen die keine männlichen Verwandte haben, müssen betteln oder verhungern, weil sie nicht arbeiten dürfen. Die Depression hat die Notgrenze erreicht. In einer solchen Gesellschaft gibt es keine Möglichkeit, die tatsächliche Diffusion von Selbstmord festzustellen. Leute, die im Landarbeiten, schätzen, dass der prozentuale Anteil von Frauen, die sich das Leben nehmen, stark angestiegen ist. Frauen finden keinen Ausweg aus ihrer Depression und suchen den Freitod, um nicht unter solchen Bedingungen weiterleben zu müssen. Frauen bekommen kaum medizinische und ärztliche Betreuung. In einem der wenigen Krankenhäuser für Frauen hat ein Journalist auf den Betten Körper von Patientinnen gesehen, die fast leblos dalagen, ohne Kraft weder zum Essen noch zum Reden. Andere Frauen sassen weinend in einer Ecke, und waren nahe daran wahnsinnig zu werden. Der Ausdruck "Verletzung der Menschenrechte" reicht nicht mehr aus, diese schreckliche Realität zu beschreiben. Männer haben uneingeschränktes Recht über die weiblichen Familienmitglieder. Bis zum Jahr 1996 war es den Frauen immerhin möglich relativ frei zu sein. Sie konnten z. B. arbeiten, und allein in der Öffentlichkeit erscheinen. Die Geschwindigkeit der Veränderung ist der Hauptgrund für Depression und Selbstmorde. Frauen die an selbstverständliche Freiheiten gewohnt waren, sind jetzt stark eingeschränkt und werden im Namen des Islams unmenschlich behandelt. Es geht hier nicht um Tradition oder Kultur. Hier handelt es sich um etwas UNHEIMLICHES, was sogar in fundamentalistischen Kreisen als extrem gilt. Jeder hat Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auch Frauen in einem moslemischen Staat. Wenn sich schon die westlichen Länder im Kossovo im Namen der Menschenrechte militärisch eingesetzt haben, dann können die Menschen in der Welt in einer friedlichen Art und Weise ihre Wut gegen Unterdrückung, Mord und Ungerechtigkeit gegenüber afghanischen Frauen aussprechen. BITTSCHRIFT: Wir halten die aktuellen Lebensbedingungen der Frauen in Afghanistan für absolut INAKZEPTABEL und fordern damit eine entsprechende Aktion seitens der UNO. Die Situation in Afghanistan kann nicht weiter geduldet werden. Die Rechte der Frauen dürfen an keinem Ort der Welt als Nebensache betrachtet werden. Es ist im Jahre 2000 INAKZEPTABEL, dass Frauen als Untermenschen und Besitz behandelt werden. Gleichberechtigung und Menschenwürde sind für alle in der Welt ein grundlegendes RECHT. Aus einem Email-Rundbrief 11/00
Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 11/2000
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Kälte oder Glaube
Bundesverfassungsgericht: Iranische
Asylbewerberinnen BERLIN taz Der jahrelange Streit um den Kopftuchzwang gegen abgelehnte Asylbewerberinnen aus dem Iran steht vor seiner abschließenden und auch grundsätzlichen Klärung. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begann gestern die mündliche Anhörung in der so genannten Kopftuchaffäre. Zwei ausreisepflichtige iranische Asylbewerberinnen aus Nürnberg wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage, Passfotos machen zu lassen, auf denen sie mit Kopftuch abgebildet sind. Dies hatte das Nürnberger Ausländeramt angeordnet, um die Abschiebung der beiden Frauen vollziehen zu können. Nur mit derartigen Passfotos akzeptiert der Iran die Einreise von Frauen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu klären, ob das Kopftuch ein religiöses Symbol ist. Die beiden Iranerinnen, beide keine bekennenden Musliminnen, bejahen dies. Sollte das höchste deutsche Gericht ihnen in ihrer Argumentation folgen, würde die Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen aus Deutschland in den Iran künftig erheblich erschwert. Die beiden Frauen berufen sich in ihrer Beschwerde auf ihr Grundrecht, sich von jeglichem Religionsbekenntnis fern halten zu dürfen. Das Kopftuch sei ein "starkes religiöses Symbol", das den Frauen nicht gegen ihren Willen aufgezwungen werden dürfe, sagte bei der gestrigen öffentlichen Anhörung Gisela Seidler, die Anwältin der beiden Iranerinnen. Der Kopftuchzwang beruhe auf der Scharia, dem religiösen Gesetz des Islam. Frauen im Iran würden bestraft, wenn sie diese Vorschrift nicht befolgten. "Dieses religiöse Gesetz ist zum staatlichen Gesetz geworden", so die Anwältin. Der bayerische Generallandesanwalt Enno Boettcher hält dagegen die Regelung Irans für eine Ordnungsvorschrift ohne religiösen Inhalt - und damit für zumutbar. Das Kopftuch habe, anders als das christliche Kruzifix, nicht von sich aus einen Glaubensbezug. Im Übrigen könne man Kopftücher auch zum Schutz vor Regen und Kälte tragen. In bestimmten Zusammenhängen, räumte Boettcher allerdings ein, könne das Kopftuch als religiöses Symbol angesehen werden - etwa wenn eine Lehrerin sich damit zum muslimischen Glauben bekennen wolle. Das sei aber hier nicht der Fall. Gerichtspräsidentin Jutta Limbach gab zu bedenken, dass der allgemeine Kopftuchzwang für Frauen "ausgrenzenden Charakter" haben könnte. Wann die Karlsruher Richter über die Verfassungsbeschwerde entscheiden, ist noch offen. Klar ist: Die beiden Iranerinnen aus Nürnberg wollen schnellstmöglich in die USA ausreisen. - HR taz 22.11.2000
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Gegen Beschneidung!Internationale Aktion gegen Beschneidung von Mädchen und Frauen Beschneidung ist Folter Das Wort "Beschneidung" klingt harmlos. Es erinnert an den relativ kleinen operativen Eingriff, der (meist aus religiösen gelegentlich aber auch aus gesundheitlichen Gründen, R.K.) bei Jungen im Kleinkindalter oder in der Pubertät vorgenommen wird. Weibliche Beschneidung aber bedeutet Folter. Denn die Geschlechtsorgane der Mädchen und Frauen werden auf schlimmste Art verstümmelt. Und sie bleiben es ein Leben lang, denn der Eingriff ist nicht rückgängig zu machen. Das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.
Drei Formen der weiblichen Beschneidung werden unterschieden: Sunna,
Klitoridektomie oder Exzision, pharaonische Beschneidung einschließlich
Infibulation.
Die Operationen werden nur in Ausnahmefällen in medizinischen Einrichtungen von geschultem Personal durchgeführt. Meist finden sie in einfachen Hütten unter katastrophalen hygienischen Bedingungen statt. Die Operateure sind traditionelle Heilerinnen, Hebammen und Barbiere. Der Eingriff, der oft eine halbe Stunde dauert, wird ohne Narkose durchgeführt. Mehrere Frauen halten das Mädchen während der Operation mit Gewalt fest. Die Instrumente reichen von Rasierklingen über Messer, stumpfe Scheren, Glasscherben bis zu Deckeln von Konservendosen. Lebenslange Folgen Viele Mädchen sterben bei der Operation durch Verbluten, Wundstarrkrampf oder Blutvergiftungen. Chronische Entzündungen, Rückenschmerzen, Blasen- und Nierensteine, seelische und sexuelle Probleme gehören zu den üblichen Folgen des Eingriffs. In der Hochzeitsnacht müssen infibulierte Frauen oft mit dem Messer geöffnet werden - vom eigenen Mann! Auch beim Gebären muß die Frau aufgeschnitten werden, weil das Gewebe sich aufgrund der Vernarbungen nicht mehr dehnt. Mutter und Kind kommen dabei oft zu Schaden. Die Frauen werden nach der Geburt wieder zugenäht, für die "zweite Hochzeitsnacht" wieder geöffnet, ebenso bei der Geburt des nächsten Kindes, usw. Ende der Qualen! Einer Tradition, die seit Jahrtausenden Mädchen und Frauen quält, kann jetzt ein Ende gesetzt werden. Die Frauen in Afrika nehmen die Bekämpfung der Beschneidung mutig in die Hand. Sie wollen ihre Töchter nicht mehr leiden sehen. Wir haben die Hoffnung, daß sich dieser Wunsch bald erfüllt. Je mehr Menschen aus unserem Land helfen, desto erfolgreicher werden die afrikanischen Frauen sein. (I)NTACT hilft, ohne sich einzumischen "Nur internationale Solidarität und nur internationale Maßnahmen können helfen, dieses tief verwurzelte Problem zu lösen." Dieser Satz der Senegalesin Awa Thiam steht für die Bitte afrikanischer Frauen, ihren Kampf gegen die Beschneidung zu unterstützen. Der gemeinnützige Verein (I)NTACT wurde gegründet, um finanzielle, technische und organisatorische Hilfe zu leisten. Wir wollen den afrikanischen Frauen und Männern, die noch am Anfang ihres Engagements stehen, auch vermitteln, daß sie nicht allein sind. Wir wollen uns nicht in fremde Kulturen einmischen. Deshalb wird (I)NTACT selbst keine Aktionen oder Maßnahmen vor Ort durchführen. Hilfe zur Selbsthilfe ist das Motto (I)NTACT hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen in Deutschland über die Beschneidung von kleinen Mädchen aufzukären. Sie sollen über das Ausmaß und die Schwere dieser Menschenrechtsverletzung informiert werden. Wir hoffen, das Mitgefühl möglichst vieler Frauen und Männer zu wecken, damit sie mit uns die afrikanischen Mädchen und Frauen unterstützen. aus der Internet-Seite von (I)NTACT 6/2000
Internet-Adresse: www.intact-ev.de
"Der Deutsche Bundestag hat heute über das Recht auf Beschneidung männlicher Kinder entschieden, und da gab es vorab Einmischung von außen: Der jüdische Regisseur Victor Schonfeld hat vorab an jeden Bundestag-Abgeordneten eine Kopie seines aufrüttelnden Filmes "It's a Boy!" geschickt, der in England bereits für Furore gesorgt hat. Darin zeigt er, was eine Beschneidung genau bedeutet. Den Film kann man im Internet unter www.realeyz.de ansehen. Regisseur Schonfeld hat an die Deutschen appelliert, eine Vorreiterrolle beim Verbot der Beschneidung zu spielen. Er betont, dass sie auch unter Juden sehr umstritten sei und längst nicht mehr selbstverständlich praktiziert werde. Nun ist er enttäuscht, denn der Bundestag hat dennoch entschieden, dass die Beschneidung nach &endash; Zitat "Regeln der ärztlichen Kunst" erlaubt ist! Gegenüber 'Kulturzeit' wertete der jüdische Filmemacher das Ereignis als einen "feigen Akt". Die Bundesregierung habe in Selbstzensur verpasst, ein klares Zeichen an die Welt zu senden und sich von offiziellen jüdischen und muslimischen Vertretern beeinflussen lassen." 3sat Kulturzeit 12.12.12
Hier die Namensliste der Abgeordneten mit ihren individuellen
Abstimmungs-Ergebnissen: *
Beschneidung von Jungen ebenso wie die Entfernung der Clotoris bei
Mädchen
H. E. Schreiber * Die Initiationsriten der drei abrahamitischen Religionen, Taufe und Beschneidung, sind archaische Relikte der Zwangsmissionierung. Im kindlichen Zustand der Hilflosigkeit und Unmündigkeit werden massenhaft Mitglieder zwangsrekrutiert, ein Vorgang, den kein Rechtsstaat dauerhaft tolerieren kann. Auch unbeschnitten und ungetauft können wir guten Gewissens, guten Muts, mit guter Laune und mit gutem Erfolg durchs Leben gehen. Um ein sinnvolles Leben zu führen, brauchen wir andere Initiationshelfer: ein liebevolles und bildungsfreundliches Elternhaus, dessen anfängliche Erziehung in eine lebenslängliche Selbsterziehung mündet. - Joachim Kahl, 'diesseits.de' * * * Weitere Texte zum Thema Leid-Kultur
Mit freundlichen Empfehlungen Humanistische AKTION 12/2000
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Aktualisiert am 10.05.13